FRAGEN & ANTWORTEN

Kommunalwahl 2025 - Was muss ich beachten?

Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Kommunalwahl in Meerbusch.

Dieses Jahr finden die Kommunalwahlen am 14. September 2025 statt. Eine eventuelle Stichwahl für die Landrätin bzw. der Landrat und / oder der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters würde am 28. September 2025 erfolgen.

Bei der Kommunalwahl 2025 werden der Stadtrat und die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister der Stadt Meerbusch gewählt sowie der Kreistag und die Landrätin bzw. der Landrat des Rhein-Kreises Neuss.

Für die Kommunalwahl wahlberechtigt sind alle Meerbuscher Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 16 Tagen ihren Hauptwohnsitz bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Meerbusch haben und die deutsche Staatsbürgerschaft beziehungsweise die eines EU-Landes haben.

Insgesamt gibt es in Meerbusch 24 Wahlbezirke mit 27 Stimmbezirken, dementsprechend 27 Wahllokale. Die Wahllokale sind in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie das Wahllokal, in dem Sie wählen müssen. In einem anderen Wahllokal ist eine Stimmabgabe nur möglich, wenn Ihr Wahlbezirk in zwei Stimmbezirke eingeteilt ist und Sie einen Wahlschein haben.
Bitte beachten Sie, dass unter anderem wegen der Corona-Pandemie insgesamt sieben Wahllokale umgezogen sind, da die alten Räumlichkeiten zu beengt waren. Schauen Sie daher auf Ihre Wahlbenachrichtigung, ob sich im Vergleich zu Wahlen in der Vergangenheit Ihr Wahllokal geändert hat. Hier gelangen Sie zum Wahllokalfinder.

Für die Stimmabgabe ist der Personalausweis oder der Reisepass ausreichend. Sollten Sie unsicher sein, wo sich Ihr Wahllokal befindet, können Sie dieses im Wahllokalfinder suchen.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Online (kürzeste Verarbeitungszeit), per E-Mail an wahlamt(at)meerbusch.de oder per Fax an 02150 - 916 39111 möglich. Zudem können Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen (längere Verarbeitungszeit aufgrund des Postwegs) und diese an das Wahlamt zurücksenden. Bitte frankieren Sie Ihren Brief ausreichend. Rückporto brauchen Sie nicht beizufügen.

Bitte beachten Sie, dass mehr als 90 % der Briefwähler mit der Antragstellung der Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl ebenfalls die Vormerkung zur Übersendung der Briefwahlunterlagen bei einer Stichwahl setzen lassen.

 

Sinnvollerweise sollten die Briefwahlunterlagen bis spätestens Mittwoch, 10. September, zum Versand aufgegeben werden, damit diese noch rechtzeitig dem Wahlamt zugestellt werden können. Bis Sonntag, 14. September, 15 Uhr, ist der Einwurf in folgende städtische Briefkästen möglich:

  • Büderich
    • Dr.-Franz-Schütz-Platz (Bürgerbüro)
    • Dorfstraße 20 (Rathaus)
  • Osterath
    • Neusser Feldweg 4 (Erwin-Heerich-Haus)
    • Bommershöfer Weg 2-8 (Verwaltungsstelle Dez. II)
  • Lank
    • Wittenberger Straße 21 (Bürgerhaus)

Am Wahlsonntag selbst ist zudem bis 16 Uhr die Abgabe der Briefwahlunterlagen im Briefwahlzentrum im Mataré-Gymnasium, Niederdonker Straße 36, Meerbusch-Büderich, möglich.

Sollte Ihnen ein beantragter Wahlschein nicht zugestellt werden oder haben Sie ihn verloren, so kann Ihnen bis spätestens am Samstag, 13. September 2025, 12 Uhr, nach einer entsprechenden schriftlichen Versicherung Ihrerseits, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 

Achtung: Die Versicherung muss im Original und mit Ihrer händischer Unterschrift dem Wahlamt rechtzeitig zugehen. Sinnvollerweise stellen Sie den Antrag persönlich vor Ort im Wahlamt.

Grundsätzlich benötigen Sie für die Stimmabgabe in Ihrem Wahllokal nur Ihren Personalausweis oder Reisepass. Die Wahlbenachrichtigung hilft den ehrenamtlichen Helfern des Wahlvorstands, sie schneller in den jeweiligen Listen zu finden.

Die Wahlergebnisse der Kommunalwahl am 14. September erfahren Sie unter folgendem, externen, Link; dort werden auch die Ergebnisse der Stichwahl am 28. September präsentiert:

http://wep.itk-rheinland.de/vm/prod/kw_2025/05162022/html5/index.html

Kontakt

Wahlamt

Öffnungszeiten: 

Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch: 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 bis 18 Uhr

Adresse:

Wittenberger Straße 21
40668 Meerbusch
Bürgerhaus Lank, Raum S4

02150 - 916 111
02150 - 916 39 111
wahlamt@meerbusch.de