KOMMUNALWAHL 2025
Dieses Jahr finden die Kommunalwahlen am 14. September 2025 statt, hierbei werden der Stadtrat und die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister der Stadt Meerbusch gewählt sowie der Kreistag und die Landrätin bzw. der Landrat des Rhein-Kreises Neuss.
Jeder Wähler hat eine Stimme pro Wahlart.
Die Wahl des Stadtrates und des Kreistages - hat jede wahlberechtigte Person nur eine Stimme, mit der gleichzeitig eine Wahlbezirksbewerberin bzw. ein Wahlbezirksbewerber und deren bzw. dessen Reserveliste gewählt wird.
Bei der Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters und der Landrätin bzw. des Landrates handelt es sich um eine Mehrheitswahl. Hier stimmt die wahlberechtigte Person direkt für eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten; die Person mit den meisten Stimmen bekleidet das Amt.
Sollte bei der Wahl des Bürgermeisteramts der Stadt Meerbusch beziehungsweise bei der Wahl des Landratamts des Rhein-Kreises Neuss eine Kandidatin bzw. ein Kandidat nicht die notwendige Mehrheit (mehr als 50 % der gültigen Stimmen) erhalten, findet am Sonntag, den 28.09.2025, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen bzw. Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.
Rechtsgrundlagen: Die Durchführung der Kommunalwahlen ist im Kommunalwahlgesetz und ergänzend in der Kommunalwahlordnung geregelt.