FRAGEN UND ANTWORTEN
Bundestagswahl 2025 - Was muss ich beachten?
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Bundestagswahl in Meerbusch.
Die Wahl des 21. Deutschen Bundestags findet am Sonntag, den 23. Februar 2025, statt. Am Wahlsonntag haben die Wahllokale in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet.
Der Deutsche Bundestag wird gewählt. Er ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Für die Bundestagswahl wahlberechtigt sind alle Meerbuscher Bürgerinnen und Bürger, die Deutsche im Sinne des Art. 116 GG sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Insgesamt gibt es in Meerbusch 24 Wahlbezirke. Die Wahllokale sind in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie das Wahllokal, in dem Sie wählen können. In einem anderen Wahllokal ist eine Stimmabgabe nur möglich, wenn Sie einen Wahlschein haben.
Bitte beachten Sie, dass unter einige Wahllokale umgezogen sind, da die alten Räumlichkeiten nicht zur Verfügung standen. Schauen Sie daher auf Ihre Wahlbenachrichtigung, ob sich im Vergleich zu Wahlen in der Vergangenheit Ihr Wahllokal geändert hat. Hier gelangen Sie zum Wahllokalfinder.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Online, per E-Mail an wahlamt(at)meerbusch.de oder per Fax an 02150 - 916 39 111 möglich. Zudem können Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und diese an das Wahlamt zurücksenden. Bitte frankieren Sie Ihren Brief ausreichend. Rückporto brauchen Sie nicht beizufügen.
Ab Mittwoch, den 19. Februar 2025, ab 12 Uhr wird die Anforderung der Wahlunterlagen und rechtzeitige Zusendung der Briefwahlunterlagen kritisch, aus diesem Grund wird empfohlen die Unterlagen im Wahlamt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten zu beantragen und direkt mitzunehmen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Stimmabgabe im Rahmen der Briefwahl direkt im Wahlamt vorzunehmen.
Die Briefwahlunterlagen können nur bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15 Uhr, beantragt werden. Dies ist eine gesetzliche Ausschlussfrist.
Grundsätzlich können Sie beim Wahlamt Briefwahlunterlagen beantragen. Hierzu stellen Sie einen schriftlichen Antrag (s. Briefwahl) und lassen sich die Unterlagen zusenden oder schauen ab direkt im Wahlamt vorbei, sobald dies für den Publikumsverkehr geöffnet hat, und üben -wenn gewollt - vor Ort Ihr Wahlrecht aus.
Sollten Sie vor dem 06. Februar 2025 auf Reisen gehen und bis zum Wahltag nicht zurück sein, haben Sie die Möglichkeit sich die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Adresse senden zu lassen. Je nach Aufenthaltsort kann es sein, dass die Postlaufzeiten den Erhalt und die rechtzeitige Rücksendung der Briefwahlunterlagen verhindern.
Bei der Beantragung oder Versendung der Briefwahlunterlagen können diese verloren gehen. Sollten Ihre Briefwahlunterlagen nach einer angemessenen Zeit nicht eingehen, zögern Sie nicht, Kontakt zum Wahlamt aufzunehmen. Hier kann Ihnen mitgeteilt werden, ob der Versandt erfolgt ist oder Ersatzunterlagen beantragt werden müssen.
Bis spätestens Donnerstag, 20. Februar 2025, sollten Briefwahlunterlagen zum Versand aufgegeben werden, damit diese noch rechtzeitig dem Wahlamt zugestellt werden können. Danach ist lediglich bis Sonntag, 23. Februar 2025, 15 Uhr, der Einwurf in folgende städtische Briefkästen möglich:
- Büderich
- Dr.-Franz-Schütz-Platz (Bürgerbüro)
- Dorfstraße 20 (Rathaus)
- Osterath
- Neusser Feldweg 4 (Erwin-Heerich-Haus)
- Bommershöfer Weg 2-8 (Verwaltungsstelle Dez. II)
- Lank
- Wittenberger Straße 21 (Bürgerhaus)
Am Wahlsonntag selbst ist zudem bis 18 Uhr die Abgabe der Briefwahlunterlagen im Briefwahlzentrum im Mataré-Gymnasium, Niederdonker Straße 36 möglich.
Grundsätzlich benötigen Sie für die Stimmabgabe in Ihrem Wahllokal nur Ihren Personalausweis oder Reisepass. Die Wahlbenachrichtigung hilft den ehrenamtlichen Helfern des Wahlvorstands, sie schneller in den jeweiligen Listen zu finden.
Für die Stimmabgabe ist der Personalausweis oder der Reisepass ausreichend. Sollten Sie unsicher sein, wo sich Ihr Wahllokal befindet, können Sie dieses im Wahllokalfinder suchen.
Die Wahlergebnisse der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 können Sie nach der Auszählung hier sehen.