BRIEFWAHL

Bitte beachten Sie:

Die Versendung der Briefwahlunterlagen kann erst nach Erstellung des Wählerverzeichnisses (12. Januar 2025) und dem Erhalt der Stimmzettel (vermutlich Ende 6.KW) erfolgen. Aufgrund des verkürzten Briefwahlzeitraums - der zu einem erhöhten Zustellungsfehler führen kann - wird empfohlen die Briefwahlunterlagen im Wahlamt zu beantragen und ggf. direkt vor Ort seine Stimme abzugeben oder am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen

 

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können ab dem 13. Januar 2025 und nur bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr beantragt werden. Dies ist eine gesetzliche Ausschlussfrist, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Nur in besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden .

Wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie Ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Dazu müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein können Sie entweder in einem Wahllokal Ihres Wahlbezirks oder durch Briefwahl wählen. Dem Wahlschein werden die Briefwahlunterlagen automatisch beigefügt.

Sie haben folgende Möglichkeiten:

ab dem 13. Januar bis zum 19. Februar 2025, 12 Uhr: (wegen der Postlaufzeit nicht länger zu empfehlen)

  • Sie nutzen den Online-Briefwahlantrag (schnellstmögliche Bearbeitung)
  • Sie beantragen den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen per Fax oder per E-Mail an wahlamt(at)meerbusch.de. Geben Sie Ihren Familiennamen und Ihren Vornamen, Ihre Hauptwohnung, Ihr Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift an.
  • Sie füllen die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und senden sie an das Wahlamt. Bitte frankieren Sie Ihren Brief ausreichend. Rückporto brauchen Sie nicht beizufügen.

bis zum 21. Februar 2025, 15 Uhr (Achtung, Ausschlussfrist: Nach 15 Uhr ist die Ausstellung von Wahlscheinen nur noch in besonderen Ausnahmefällen möglich):

  • Sie besuchen uns im Wahlamt.

    Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Wenn Sie möchten, können Sie direkt Ihren Stimmzettel kennzeichnen und den Wahlbrief in die Urne werfen. Wenn Sie jemand anderen mit der Abholung beauftragen oder die Unterlagen für jemand anderen abholen,  wird eine schriftliche Vollmacht benötigt (Max. für 4 Personen).

Bitte beachten Sie:

  • Telefonische Antragstellung ist nach der Bundeswahlordnung unzulässig.
  • Denken Sie an die Postlaufzeiten. Ab dem 19. Februar 2025 wird die Beantragung per Post, Fax, E-Mail oder online nicht mehr empfohlen, weil eine rechtzeitig Bearbeitung nicht mehr möglich ist.
  • Wünschen Sie den Versand der Unterlagen an eine abweichende Anschrift, erhalten Sie zusätzlich eine gesetzlich vorgeschriebene Kontrollmitteilung an Ihre Wohnanschrift.
  • Blinde- und Sehbehinderte erhalten Wahlhilfe entweder automatisch über Ihre örtliche Bezirksgruppe und Verein oder bei nicht Organisierten über die bundesweite Hotline 01805-666 456 (nur aus dem deutschen Festnetz).