JAHRESABSCHLUSS

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung NRW haben die Gemeinden zum Abschluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Ziel ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln. Der Jahresabschluss besteht aus:

  1. der Ergebnisrechnung,
  2. der Finanzrechnung,
  3. den Teilrechnungen,
  4. der Bilanz und
  5. dem Anhang.

Weiterhin ist ein Lagebericht beizufügen. In seiner Gesamtheit legt der Jahresabschluss Rechenschaft über das jeweilige Haushaltsjahr ab.