JAHRESABSCHLUSS
Gemäß § 95 der Gemeindeordnung NRW haben die Gemeinden zum Abschluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Ziel ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln. Der Jahresabschluss besteht aus:
- der Ergebnisrechnung,
- der Finanzrechnung,
- den Teilrechnungen,
- der Bilanz und
- dem Anhang.
Weiterhin ist ein Lagebericht beizufügen. In seiner Gesamtheit legt der Jahresabschluss Rechenschaft über das jeweilige Haushaltsjahr ab.
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