GEWERBESTEUER
Für Gewerbebetriebe im Stadtgebiet der Stadt Meerbusch wird eine Gewerbesteuer erhoben. Nicht der Gewerbesteuer unterliegen u.a. Betätigungen in der Land- und Forstwirtschaft und die Ausübung freier Berufe (z.B. Architekten, Ärzte, Notare).
Entscheidend für die Höhe der Steuer ist der Gewinn/Gewerbeertrag des Betriebes, bei dessen Ermittlung Freibeträge berücksichtigt werden.
Die Gewerbesteuer wird in Nordrhein-Westfalen in geteilter Zuständigkeit durch die Finanzämter und die Gemeinden verwaltet.
Ablauf des Besteuerungsverfahrens:
Die Finanzämter
- ermitteln den Gewinn aus den Gewerbebetrieben,
- setzen durch Anwendung der Steuermesszahl auf den Gewinn den Gewerbesteuermessbetrag durch Bescheid fest (Messbetragsverfahren),
- teilen den Messbetrag der für die Steuerfestsetzung zuständigen Gemeinde mit.
Das Finanzamt erreichen Sie unter folgender Anschrift
Finanzamt Neuss
Hammfelddamm 9
41460 Neuss
Telefon: 02131 / 66 56-0
Telefax: 0800 / 100 926 751 22
Die Gemeinden
- setzen durch Anwendung des örtlichen Hebesatzes auf den Messbetrag die zu entrichtende Gewerbesteuer fest (Festsetzungsverfahren) und
- ziehen die Gewerbesteuer ein (Erhebungs-/Vollstreckungsverfahren).
Höhe
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt in Meerbusch seit dem 01.01.2013 450 v.H. .
Hinweis
Die steuerliche Anmeldung/Veranlagung eines Gewerbebetriebes ersetzt nicht die gewerberechtliche Anmeldung nach der Gewerbeordnung.
Adresse
Service Finanzen
Hochstraße 1
40670 Meerbusch
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
(Dienstag- und Donnerstagnachmittag keine Sprechzeit)
Buchstabe A bis K, Zahlen und Sonderzeichen
Buchstabe L bis Z