KATASTROPHENSCHUTZ
Der Katastrophenschutz ist Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr. Er obliegt den Ländern. Für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sind die Gemeinden, bzw. die Kreise und kreisfreien Städte Ansprechpartner. Sie sind als sogenannte untere Katastrophenschutzbehörden für den Schutz bei größeren Unglücksfällen oder Katastrophen verantwortlich.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann in jeder Stadt, in jeder Gemeinde zu jeder Zeit Hilfe über die (Rettungs-)Leitstellen anfordern. Dazu wirken Feuerwehren, Polizei und Ordnungsbehörden eng zusammen. Je nach Bedarf und Vereinbarung wirken auch die freiwilligen Rettungsdienste wie der Arbeiter-Samariter-Bund, die DLRG, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst beim Katastrophenschutz mit. (Quelle: BMI)
Großeinsatzlage und Katastrophe
Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG) definiert den Katastrophenbegriff wie folgt und unterscheidet dabei zwischen zwei Szenarien:
Großeinsatzlage
Eine Großeinsatzlage ist ein Geschehen, in dem Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen, Tiere oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfs eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzkräfte erforderlich ist, die von einer kreisangehörigen Gemeinde nicht mehr gewährleistet werden kann, vergleichbare Ereignisse in kreisfreien Städten gelten ebenfalls als Großeinsatzlage.
Katastrophe
Eine Katastrophe ist ein Schadensereignis, welches das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen, Tiere, natürliche Lebensgrundlagen oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt, dass der sich hieraus ergebenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nur wirksam begegnet werden kann, wenn die zuständigen Behörden und Dienststellen, Organisationen und eingesetzten Kräfte unter einer einheitlichen Gesamtleitung der zuständigen Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken.
Mögliche Szenarien eines Schadensereignisses
- Starkregen
- Überschwemmung
- Großbrand
- anhaltender Stromausfall
- Erdbeben
- Flugzeugabsturz
- Unglück mit mehreren Verletzten oder Toten
Diese Liste ist selbstverständlich nicht abschließend.
Vorkehrungen der Stadt Meerbusch
Die Stadt Meerbusch hält für solche Schadensereignisse einen eigenen Krisenstab, den Stab für außergewöhnliche Ereignisse (abgekürzt SAE) vor. Erfahren Sie hier mehr über den Aufbau und die Arbeit des SAE.
Sollte das Ereignis die Verwaltungskapazitäten oder die Grenzen der Stadt Meerbusch übersteigen, tritt der Krisenstab des Rhein-Kreis Neuss an die Stelle des SAE. Dies ist jedoch grundsätzlich Einzelfallabhängig.
Stab für außergewöhnliche Ereignisse
Was passiert eigentlich innerhalb der Verwaltung, wenn eine Weltkriegsbombe im Stadtgebiet gefunden wird oder aber ein Unwetter mit erheblichen Gefahrenpotential aufzuziehen droht? Diese Frage stellen sich in der Regel die wenigsten Einwohner unserer Stadt, da solche außergewöhnlichen Ereignisse bisher eher die Ausnahme darstellten und man zumeist nicht unmittelbar selbst betroffen war.
Nichtsdestotrotz hält die Stadt Meerbusch für solche Szenarien bereits seit 2003 einen sogenannten Stab für außergewöhnliche Ereignisse - abgekürzt SAE - vor. Dieser Stab wird alarmiert, wenn für die Bevölkerung eine abstrakte, unmittelbare oder bereits eingetretene Gefahr durch ein außergewöhnliches Ereignis besteht.
Dabei übernimmt der SAE die Koordination und Leitung aller administrativ-organisatorischen Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz. Hierfür bündelt er im Einsatzfall fachbereichsübergreifend Kräfte aus der Verwaltung, welche das Ziel haben, die Sicherheit der Bürger aufrecht zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Unterstützung erhalten Sie durch sogenannte ereignisbezogene Mitglieder des Stabes (EMS), welche anlassbezogen in die Stabsarbeit integriert werden. Dies kann zum Beispiel ein Verbindungsbeamter der Polizei oder ein Fachberater der Feuerwehr sein. Aber auch Mitarbeiter des THW (Technisches Hilfswerk), des DRK (Deutsches Rotes Kreuz), des örtlichen Energieversorgers oder anderen Einrichtungen können dem Stab auf Anforderung beratend zur Seite stehen.
Weiterhin hat der SAE die Aufgabe im Bedarfsfall Warnungen an die Bevölkerung zu steuern, ein Bürgertelefon einzurichten, die Presse über die Lage zu informieren oder auch im schlimmsten Fall betroffene Bürger zu evakuieren, unterzubringen und zu versorgen.
Damit der Stab, falls erforderlich, 24 Stunden, 7 Tage die Woche arbeiten kann, wird ein größerer Personalpool von Verwaltungsmitarbeitern vorgehalten, der die Koordinierungsgruppe des Stabes (KGS) mittels eines Schichtsystems betreut. Neben der Herrichtung der Arbeitsräume des Stabes ist die KGS auch für dessen Versorgung und der fortlaufenden Dokumentation des Ereignisses verantwortlich.