WETTBEWERB "MEERkunst"
Anmeldung zum Wettbewerb "MEERkunst" Sparte Bildhauerei
Wettbewerb 2026 – freies Motto
„Jeder freie Mensch ist kreativ. Da Kreativität einen Künstler ausmacht, folgt: nur wer Künstler ist, ist Mensch. Jeder Mensch ist ein Künstler.“– Joseph Beuys
„Ideen sind nur Ausgangspunkte. Um zu wissen, was man zeichnen will, muss man zu zeichnen anfangen.“– Pablo Picasso
„Das Gelingen ist manchmal das Endresultat einer ganzen Reihe missglückter Versuche“– Vincent van Gogh
„Habe keine Angst vor der Perfektion, du wirst sie nie erreichen.“ – Salvador Dali
Stadt Meerbusch
Postfach 1664
40641 Meerbusch
Frei, das sind wir alle. Mensch, sind wir alle – und daher nach Joseph Beuys, sind wir auch alle Künstler. Daher folgt nur logisch: Der diesjährige Wettbewerb soll auch frei sein!
Seien Sie kreativ, finden Sie Ideen, die nur Ausgangspunkte sind, die Sie zu wahren Kunstwerken machen. Schlagen Sie ganz nach Vincent van Gogh fehl, um dann den Gewinnerentwurf einzureichen, der die Jury begeistert und fasziniert.
Zeigen Sie uns Ihre freie Kunst! Und haben Sie keine Angst vor der Perfektion – nach Salvador Dali wird keiner von uns sie je erreichen!
Zu diesem Anlass sind die Kunstschaffenden der Stadt aufgerufen, Vorschläge (Skizzen) für eine Skulptur am Wienenweg/Hallenbadpark einzureichen.
Eine Jury wird alle Skizzen begutachten und die/den Erstplatzierten küren. Die Jury besteht aus jeweils einem Vertreter bzw. Vertreterin der im Kulturausschuss vertretenden Parteien. Geborenes Mitglied sind die/der Kulturausschussvorsitzende, der Kulturdezernet, Vertreterinnen und Vertreter der Kulturverwaltung und zwei Vertreter der Kunstszene, die nicht aktiv am Wettbewerb teilnehmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die/der Kulturausschussvorsitzende.
Es wird ein Gesamtpreisgeld von 7.500 Euro ausgelobt (5.000 Euro für Materialkosten, 2.500 Euro Preisgeld). Weiterhin wird das Objekt nach dem Juryentscheid von den Kunstschaffenden gefertigt und im öffentlichen Raum ausgestellt. Hier soll neben dem Platz am Wienenweg auch am Hallenbadpark in Büderich eine neue Ausstellungsfläche für die Bildhauer entstehen. Dort soll das Kunstwerk weitere zwei Jahre ausgestellt werden. Dadurch wird das Objekt in Summe vier Jahre in der Stadt und an unterschiedlichen Standorten sichtbar. Ein Kauf des Objektes wird nach dieser Zeit in Aussicht gestellt.
Die Altersgruppe von 16 bis 18 Jahre wird keinen Geldbetrag als Preis erhalten, sondern einen gleichwertigen Sachpreis (Bsp.: Besuch eines Kunst-Symposiums, Workshop mit einem Künstler oder einer Künstlerin). Auch Schulklassen in dieser Alterskategorie können als Gruppe mitmachen. Die Materialkosten werden in Höhe von 5.000 Euro übernommen.
Teilnahmebedingungen:
- Wohnhaft in Meerbusch
- Natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Auch Schulklassen dürfen in der Altersklasse 16 – 18 Jahre mitmachen
- Jeder kann eine Skizze in digitaler Form abgeben.
- Der Kunstschaffende/die Klasse muss Urheber sein
- Wenn eine oder mehrere real existierende Personen abgebildet ist/sind, muss dem/der Kunstschaffenden eine Zustimmung seitens der dargestellten Person vorliegen.
- Der/Die Kunstschaffende stellt als Lizenzgeber/in seine Skulptur der Stadt Meerbusch kostenfrei zur Verfügung und räumt als Rechteinhaber/in der Stadt das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte nicht-exklusive Rechte zur unentgeltlichen Nutzung der von ihm/ihr eingereichten Entwürfe ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst die Möglichkeit der crossmedialen Veröffentlichung, der Vervielfältigung, Abbildung und Verbreitung in sämtlichen Print- und Onlinemedien (einschließlich sozialer Netzwerke). Ein Recht der Teilnehmenden auf Veröffentlichung seiner/ihrer Skizzen/Skulpturen besteht nicht. Der/Die Kunstschaffende stellt der Stadt Meerbusch gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Eine zusätzliche Vergütung zum Preisgeld erfolgt nicht.
- Die Gewinner können beim Folgewettbewerb nicht erneut antreten und müssen aussetzen
Einsende-/ Anmeldeschluss:
- 31. August 2026
Einsendeverfahren:
- Keine Wasserzeichen oder Signets
- Keine kommerziellen und rechtswidrigen Inhalte
- Max. 12 MB Dateigröße
- Dateiformate: .jpeg, .tiff, .gif, .png, .bmp, .eps, .psd, pdf
- Dateiname: NachnameVornameBildname
- Kontaktdaten des/der Kunstschaffenden (Formular) inkl. der Datenschutzerklärung
Einsendeadresse:
Auswahlverfahren:
Eine Jury bestehend aus Mitgliedern des Kulturausschusses und der Kunstszene wird die Sieger auswählen.
Preisbekanntgabe:
In der Herbstsitzung des Kulturausschusses (vsl. 29. Sept.)
Schlussbestimmung:
Der Rechtsweg gegen die Entscheidungen der Jury und ihrer Mitglieder sowie gegen die Stadt ist ausgeschlossen. Für alle Rechtsbeziehungen gilt – soweit gesetzlich zulässig – deutsches Recht. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser
Teilnahmebedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung gewollt war.

