FACHBERATUNG KINDERSCHUTZ
Das SGB VIII setzt grundsätzlich auf Freiwilligkeit und Mitwirkung von Eltern bei möglichen Unterstützungsmaßnahmen. Allerdings ist durch § 8a SGB VIII - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - geregelt, dass die Jugendhilfe für den Kinderschutz zuständig ist, indem sie das Recht von Kindern auf Schutz vor Misshandlung und Vernachlässigung umsetzt.
Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, werden in ihrer Tätigkeit manchmal mit Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung für das geistige, körperliche und seelische Wohl konfrontiert. Die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung kann im Einzelfall schwierig und komplex sein. Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben Anspruch auf eine Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“. Die Grundlage dazu ist im Bundeskinderschutzgesetz (BuKiSchuG) im Rahmen des § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) gegeben.
Die Fachberatung Kinderschutz gehört zum Aufgabengebiet des Fachbereiches Soziale Hilfen und Jugend der Stadt Meerbusch und soll dazu beitragen, den Schutz für Kinder und Jugendliche besser zu gewährleisten. Die Unterstützung zielt darauf, dass gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung frühzeitig erkannt werden und Kindern, Jugendlichen und Eltern frühzeitig Hilfen angeboten werden. Zu diesem Zweck werden die Daten der Familie in anonymisierter Form übermittelt.
Wenn der Schutz des Kindes durch unterstützende Maßnahmen nicht wiederhergestellt werden kann, erhält das Jugendamt eine Mitteilung über eine Kindeswohlgefährdung durch die Fachkraft, welche die Beratung in Anspruch genommen hat.

Fachberatung Kinderschutz
Verfahrensablauf der Fachberatung Kinderschutz
Sie setzen sich telefonisch mit der Bereitschaft der Fachberatung Kinderschutz in Verbindung (02159 - 916 1177). Sie schildern ohne Angaben personenbezogener Daten der am Fall beteiligten Personen Ihr Anliegen.
Sollte zum Zeitpunkt der Anfrage kein/e Fachberater*in zur Verfügung stehen, hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter mit ihren Kontaktdaten und sie werden zeitnah kontaktiert. Es erfolgt spätestens nach drei Werktagen eine Kontaktaufnahme durch die Fachberatungsstelle. Sollte durch z.B. Krankheit kein/e Fachberater*in zur Verfügung stehen, werden Sie am gleichen Tag ihrer Anfrage vom Sekretariat zurückgerufen. Ist eine zeitnahe Beratung notwendig, wird die Anfrage sofort an den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) weitergeleitet und die Beratung wird vom ASD übernommen.
Die eigentliche InsoFa-Beratung erfolgt entweder als telefonische Beratung oder als face-to-face-Beratung mit ggf. weiteren beteiligten Fachkräften/Personen in Ihrer Einrichtung. Die InsoFa-Beratung ist selbstverständlich vertraulich.
Die InsoFa-Beratung dauert im Schnitt eine Stunde. Bitte nehmen Sie sich für die InsoFa-Beratung die entsprechende Zeit.
Die InsoFa-Beratung ist keine inhaltliche Fallberatung, sondern folgt einem klar strukturierten Ablauf mit dem Ziel, Sie bei der Einschätzung einer möglichen Gefährdungssituation eines Kindes und Ihrem weiteren Vorgehen zu unterstützen.
Die InsoFas haben in diesem Prozess ausschließlich eine beratende Funktion (vgl. § 8a Abs. 4 SGB VIII).
Um sich ein besseres Bild im Kontext Ihres Beratungsanliegens machen zu können, sollten Sie darauf vorbereitet sein, dass die InsoFa Sie im ersten Kontakt u. a. Folgendes fragen wird:
a.) Haben Sie und ggf. mit wem haben Sie in diesem Fall bereits Kontakt aufgenommen?
b.) Haben Sie Ihre Leitung über Ihre Verdachtsmomente einer möglichen Kindeswohlgefährdung informiert?
c.) Haben Sie eine Gefährdungseinschätzung mit Ihren KollegInnen, in Ihrem Team und/oder mit Ihrer Leitung vorgenommen?
d.) Zu welchem Ergebnis sind Sie dabei gelangt?
Zur Vorbereitung können Sie ihre Unterlagen aus dem Kinderschutzordner nutzen (Reiter 3 und 4).
Zu Beginn der Beratung schauen wir auf den Ist-Stand und ihr bisheriges Wissen zur Situation des Kindes, sowie auf das Ergebnis ihrer Einschätzung aus der kollegialen Beratung.
Im Anschluss an diese Falleinordung wird die InsoFa Sie bitten, im Folgenden einzuschätzen, in welchen der nachfolgenden Bereiche Sie in Bezug auf das Kind eine Gefährdung befürchten:
- Körperliche Gewalt
- Häusliche Gewalt
- Sexueller Missbrauch
- Gesundheitliche Gefährdung
- Aufsichtspflichtverletzung
- Autonomiekonflikt
- Seelische Gefährdung
Dieser Schritt dient dazu, dass Sie Ihre vielfältigen Eindrücke in Bezug auf eine mögliche, durch Sie vermutete Gefährdung des Kindes fokussieren und versachlichen.
Die InsoFa befragt Sie an dieser Stelle zu den konkreten Fakten einer möglichen Kindeswohlgefährdung.
Beispielsweise:
- Wie haben Sie von der möglichen Gefährdung erfahren?
- Was haben Sie selbst direkt beobachtet?
- Wie oft, zu welchen Zeiten und seit wann kommen die genannten Sachverhalte vor?
- Wurden gefährdende Situationen bereits von anderen Personen beobachtet? Wann und ggf. wie häufig?
- Haben bereits Gespräche mit den Personensorgeberechtigten stattgefunden?
Für eine abschließende Einschätzung und Ihr weiteres Vorgehen, ist die Bereitschaft zur Mitarbeit der Eltern ein wichtiger Faktor für einen umfassenden Blick auf den Fall.
Die InsoFa beleuchtet mit Ihnen daher ebenfalls die Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit der Personensorgeberechtigten und schaut auf vorhandene Ressourcen im Umfeld des Kindes, die das Wohl des Kindes sicherstellen könnten.
Alle an der InsoFa-Beratung beteiligten Personen fassen die wesentlichen Punkte in einem Faktencheck zusammen.
Im Anschluss geben alle Beteiligten ihre abschließende begründete Einschätzung zu den Gefährdungsbereichen und benennen konkrete Schritte für das weitere Vorgehen.
An dieser Stelle erfolgt eine Gefährdungseinschätzung der an der Beratung beteiligten Teammitgliederinnen und Teammitglieder.
Nach der Gesamteinschätzung aller Beteiligten nehmen Sie, als fallverantwortliche Fachkraft, Ihre Abschlusseinschätzung vor, begründen diese und zeigen Ihre konkreten Handlungsschritte auf.
⇒ Wer macht was bis wann?
Von der Beratung wird ein Protokoll erstellt, das Folgendes dokumentiert:
- Das Ergebnis Ihrer Einschätzung
- Die inhaltliche Begründung, die zum Ergebnis geführt hat
- Das weitere Vorgehen als konkrete Handlungsschritte
Das Protokoll stellt Ihnen die InsoFa-BeraterIn, nach Abschluss der Beratung, für Ihre Unterlagen zur Verfügung.
Sollten sich für Sie nach der InsoFa-Beratung noch weitere Fragen ergeben, können Sie sich selbstverständlich gerne wieder an eine insoweit erfahrene Fachkraft wenden.