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Fahrradmitnahme in Bus und Bahn

Grundsätzlich können Sie Ihr Fahrrad in den Straßen- und Stadtbahnen sowie Bussen der Rheinbahn jederzeit mitnehmen. Türen, an denen Sie problemlos mit Ihrem Fahrrad einsteigen können, sind an unseren Fahrzeugen mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet, da es sich hier um eine Gemeinschaftsfläche handelt.

Bitte achten Sie darauf, dass im Fahrzeug noch genügend Platz für Ihr Fahrrad vorhanden ist. Falls die Stellfläche bereits durch Kinderwagen oder Rollstühle belegt sein sollte, kann es vorkommen, dass die Fahrerin oder der Fahrer Sie bittet, ggfs. auf das nächste Fahrzeug zu warten. Wir bitten Sie um Verständnis und Rücksichtnahme auf mobilitätseingeschränkte Personen (dazu gehören auch Fahrgäste mit Kinderwagen).

Das Fahrrad können Sie bei folgenden Tickets innerhalb des VRR-Gebiets kostenlos mitnehmen:

Ticket2000, BärenTicket, YoungTicketPLUS, FirmenTicket, VRR-SemesterTicket.

Bei allen anderen Tickets ist pro Fahrt und Fahrrad ein ZusatzTicket erforderlich.

Falträder können Sie übrigens immer kostenfrei in Bahnen und Bussen transportieren – sie gelten zusammengeklappt als Gepäckstück und benötigen somit kein ZusatzTicket.


Bitte beachten Sie ggfs. auch die Regelungen anderer Verkehrsverbünde innerhalb des VRR, da diese zum Teil eingeschränkte Mitnahmezeiten anbieten.

In Zügen der DB können Sie Ihr Rad im Gepäck- oder Mehrzweckwagen/-abteil (im Fahrplan gekennzeichnet mit dem Fahrradsymbol) transportieren. S-Bahnen und Züge ohne Mehrzweckabteil können Fahrräder montags bis freitags von 6.30 Uhr bis 9 Uhr nicht mitnehmen. Zu allen anderen Zeiten können Sie Ihr Fahrrad im Türbereich abstellen.