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FAQ
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um den Musikschulunterricht.
Frage |
Antwort |
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Wie melde ich mein Kind oder mich selbst für ein Unterrichtsangebot an der Musikschule an? |
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online. Lediglich für die Anmeldung von bereits zum Einzelunterricht angemeldeten Schüler*innen zum Ensembleunterricht ist ein Anmeldeformular erforderlich. |
Ist meine Anmeldung verbindlich und wie kommt der Unterrichtsvertrag zustande? |
Ihre Anmeldung wird erst nach einer konkreten Vereinbarung des Unterrichtstermins bzw. mit Antritt des Kurses für Sie verbindlich und damit gebührenrelevant. Bei den Elementarkursen erhalten Sie rechtzeitig vor Kursbeginn einen Elternbrief mit allen wichtigen Informationen. Beim Instrumental- und Vokalunterricht werden Sie von der entsprechenden Lehrkraft kontaktiert und vereinbaren mit dieser den individuellen Unterrichtstermin. Mit dieser Vereinbarung stimmen Sie dem Unterrichtsvertrag zu. Wenn Sie Ihre Anmeldung nach bereits erfolgter Terminvereinbarung kurzfristig zurückziehen, behalten wir uns vor, eine Monatsgebühr in Rechnung zu stellen. Wenn Sie Ihre Anmeldung zurückziehen möchten und noch nicht von einer Lehrkraft kontaktiert wurden, teilen Sie das bitte der Musikschule mit, damit Sie nicht unerwünscht kontaktiert werden. |
Wann kann mein Kind / kann ich mit dem Unterricht beginnen? |
In der Regel können neue Schüler je nach freien Unterrichtskapazitäten zum Beginn des Musikschuljahres (01.10.) und zum Beginn des Halbjahres (01.04.) aufgenommen werden. Die Elementarkurse starten unabhängig davon zu jeweils individuellen Terminen. Bei freien Plätzen ist auch eine Aufnahme während des Schuljahres oder ein Quereinstieg in die Kurse möglich. Vertragsbeginn ist immer zum 1. eines Monats (ausgenommen Projektkurse mit festgelegter Anzahl von Unterrichtsterminen). Bitte beachten Sie, dass es für einige Fächer eine Wartezeit von 6 bis 18 Monaten gibt. |
Wo und wann findet der Unterricht statt? |
Die Musikschule ist in allen großen Meerbuscher Ortsteilen präsent, überwiegend in Räumen der Grundschulen. In Strümp befindet sich unser Musikschulgebäude. Allerdings können nicht alle Unterrichtsangebote an allen Orten stattfinden. Nähere Informationen diesbezüglich erhalten Sie auf Anfrage. Die einzelnen Unterrichtsstätten finden Sie auch unter der Rubrik "Service". Der Vokal- und Instrumentalunterricht wird individuell zwischen Ihnen und der Lehrkraft vereinbart. Die entsprechende Lehrkraft setzt sich zur Terminabstimmung rechtzeitig vor Unterrichtsstart mit Ihnen in Verbindung. Die Uhrzeiten und Unterrichtsorte für die Elementarkurse sind festgelegt. Sie finden sie nach Auswahl des jeweiligen Kurses im Anmeldeformular. |
Ab welchem Alter kann mein Kind die Musikschule besuchen? |
Die Musikschule bietet bereits für Kleinkinder ab 6 Monaten einen Eltern-Baby-Kurs an. Auf seiner ersten Entdeckungsreise in Welt der Musik begleiten wir Ihr Kind gerne bis ins Grundschulalter. Nach den Elementarkursen kann sich der Instrumental- oder Vokalunterricht anschließen, ganz nach individueller Neigung. Der Besuch der Elementarkurse ist aber keine Voraussetzung für den Unterricht am Instrument oder der Stimme. Der Instrumental- oder Vokalunterricht kann in der Regel ab einem Alter von 6 Jahren besucht werden. |
Wie kann ich mein Kind / kann ich mich bei Wunsch nach Lehrerwechsel oder Wechsel des Instrumentes/ des Kurses ummelden? |
Bitte teilen Sie der Musikschule Ihren Ummeldewunsch über das Online-Formular mit. Eine Mitteilung per E-Mail ist ebenfalls möglich. Die Ummeldung muss aber in jedem Fall in Textform erfolgen. Eine mündliche Mitteilung reicht nicht aus. Vertragsrelevante Änderungen, wie z.B. die Änderung der Unterrichtsdauer gelten dann als verbindlich und gebührenrelevant, wenn Sie die entsprechende Terminvereinbarung mit der Lehrkraft getroffen und bestätigt haben. Bei Fragen dazu wenden Sie sich gerne an die Musikschulleitung. Die Ummeldung muss jeweils drei Monate vor Ende des Musikschuljahres bzw. des Halbjahres bei der Musikschule eingegangen sein, d.h. bis 30.06. mit Wirksamkeit zum 30.09. und bis 31.12. mit Wirksamkeit zum 31.03. eines Jahres. |
Kann ich bei der Musikschule ein Instrument mieten und was kostet das? |
Die Musikschule vermietet einige spezielle Instrumentenarten, wie z.B. große Streichinstrumente oder kostspieligere Blasinstrumente, im Rahmen des vorhandenen Instrumentenbestandes. Der Mietvertrag gilt zunächst für die Dauer eines Jahres. Die entsprechenden Gebühren finden Sie in der Gebührensatzung. Viele Musikalienhändler vermieten inzwischen die häufig nachgefragten Instrumentenarten in kindgerechten bis „normalen“ Größen zu erschwinglichen Preisen z.B. per Mietkauf. Nach ca. dem ersten Unterrichtsjahr empfiehlt sich ohnehin meist die Anschaffung eines eigenen Instrumentes. |
Welche Ermäßigungen gibt es bei den Unterrichtsgebühren? |
Es gibt eine gestaffelte Familienermäßigung ab zwei Teilnehmenden aus einer Familie. Näheres dazu erfahren Sie in der Gebührensatzung. Eine Sozialermäßigung kann auf Antrag und nach Vorlage entsprechender Nachweise gewährt werden. Anspruch darauf haben Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, dem SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz als Analogleistung, dem Wohngeldgesetz bzw. von Kindergeldzuschlag Bitte informieren Sie sich darüber bei der Musikschulleitung. |
Wie melde ich mein Kind oder mich selbst ab und welche Kündigungsfristen muss ich einhalten? |
Bitte senden Sie Ihre Abmeldung in Textform an die Leitung der Musikschule. Eine E-Mail oder ein formloses Schreiben genügt. Die Abmeldung muss jeweils drei Monate vor Ende des Musikschuljahres bzw. des Halbjahres bei der Musikschule eingegangen sein, d.h. bis 30.06. mit Wirksamkeit zum 30.09. und bis 31.12. mit Wirksamkeit zum 31.03. eines Jahres. |
Gibt es eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit z.B. bei einem längeren Auslandsaufenthalt? |
Eine außerordentliche Kündigung ist natürlich möglich. Sie muss ebenfalls in Textform erfolgen. Hierbei ist zusätzlich ein Nachweis erforderlich z.B. über den Auslandsaufenthalt, den Wegzug in eine andere Gemeinde oder eine längere Erkrankung, die die Teilnahme am Unterricht verhindert. Für die außerordentliche Kündigung gilt eine Frist von mindestens sechs Wochen nach Eingang bei der Musikschule. Wenn Sie bzw. Ihr Kind den Unterricht nach einer längeren Pause (z. B. Auslandsaufenthalt) wieder aufnehmen möchte, melden Sie sich/ Ihr Kind bitte zusammen mit der Abmeldung wieder neu an, damit der Platz von uns rechtzeitig eingeplant werden kann. |
Muss ich auch in den Schulferien Gebühren bezahlen, wenn kein Musikschulunterricht stattfindet? |
Die Musikschulgebühren sind Jahresgebühren, die in Raten zu zwölf Monaten zu zahlen sind. Daher werden auch die Ferien durchbezahlt und auch im Kündigungsfall immer die jeweils volle Monatsgebühr. |
Was passiert bei Unterrichtsausfall, wenn z.B. eine Lehrkraft krank wird? |
Der ausgefallene Unterricht kann in der Regel nicht nachgeholt werden. Sollte der Unterricht mehr als viermal im Musikschuljahr aus Gründen ausfallen, die die Musikschule zu vertreten hat, bekommen Sie die Gebühr für den Ausfallzeitraum erstattet. Die Erstattung erfolgt ohne weiteren Antrag von Ihnen, allerdings erst nach Ende des betreffenden Musikschuljahres. Grundgebühr und Bearbeitungsgebühren sind davon ausgeschlossen. |
Wo und wann kann ich mich persönlich beraten lassen? |
Allgemeine Auskünfte erhalten Sie in der Verwaltung der Musikschule zu den Öffnungszeiten Montag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 14 bis 16 Uhr. Die Musikschulleitung berät Sie gerne auf persönliche Anfrage telefonisch oder per E-Mail. Außerdem lädt die Musikschule in der Regel zweimal im Jahr zum Schnuppertag ein. Dort können Sie sich ebenfalls ganz unverbindlich informieren und fachlich beraten lassen. Den nächsten Termin zum Schnuppern finden Sie unter „Aktuelles“ oder im Veranstaltungskalender der Stadt Meerbusch. |