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Einbau von Lüftungsgeräten in städtischen Kindergärten und Schulen

Der Bund hat im Sommer 2021 ein umfassendes Förderprogramm zum Einbau von dezentralen Lüftungsanlagen in Grundschulen und Kindertagesstätten auf den Weg gebracht. Hierzu hat die Stadt Meerbusch, als einer der ersten Städte bundesweit, schon drei Tage nach Verkündung des Förderprogramms Förderanträge im Gesamtauftragsvolumen von rd. 5,635 Mio.€ gestellt.

Schon im Juni 2021 erhielt die Stadt Meerbusch dann die Förderzusagen sämtliche beantragten Fördermaßnahmen. Die Förderquote beträgt 80% sodass für die Stadt Meerbusch noch ein zu finanzierender Eigenanteil von rd. 1,127 Mio.€ verbleibt.

Das Projekt umfasst den Einbau von 168 Stück dezentralen Lüftungsgeräten in allen Klassenräumen der Grundschulen und in den Gruppenräumen der städtischen Kindertagesstätten. Um die Zeit der Vergabe von externen Planungsleistungen zu sparen, setzt der Service Immobilien dabei eigenes Personal für die Planung ein, die betroffenen Mitarbeiter*innen wurden dafür zum Teil von ihren laufenden Aufgaben entbunden. Hier kann die notwendige planerische Abstimmung zwischen lüftungs-, elektro- und bautechnischer Planung reibungslos intern erfolgen.

Für jedes Gebäude, ja für jeden einzelnen Raum musste eine Bestandsaufnahme und Detailplanung erarbeitet und koordiniert werden. Diese umfassenden Vorarbeiten waren notwendig, um die öffentlichen Ausschreibungen zur Lieferung und zum Einbau der Geräte, so sachgerecht und detailliert wie möglich, vorbereiten zu können. Es ist nicht nur das Gewerk Lüftung zu beauftragen, sondern auch Fenster-, Dachdecker-, Elektro-, Trockenbau- und Malerarbeiten sowie die Bauendreinigung.

In dieser Maßnahme werden nicht, wie andernorts vielfach geschehen, mobile Lüftungsgeräte mit Filtern beschafft, sondern es wird über fest eingebaute Lüftungsgeräte mit Frischluftzufuhr im Sinne der Nachhaltigkeit ein langfristig nutzbarer Mehrwert geschaffen. Bei der Auswahl der Geräte wurde besonders auf die Geräuschentwicklung geachtet. Mit 34 dB(A) bei den kleineren und 35 dB(A) bei den größeren Geräten, sind diese weit unter der Konzentrationsstörungsschwelle von 40 dB(A). Bei einem Unterschied von 3 dB(A) geht man von einer gehörten Verdoppelung des Schallpegels aus. Die Geräte können nur durch ihre Größe so leise sein, denn je größer das Volumen für den Luftaustausch, desto weniger spürt oder hört man diesen als Luftzug. Wie in dem Bild zu sehen befindet sich der Quellauslass im unteren Viertel, die Absaugung der verbrauchten Luft erfolgt am oberen Rand der Geräte. Die Geräte wurden planerisch so dimensioniert, dass der erforderliche Luftwechsel gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamtes in den Räumen erreicht wird. Die den Räumen zukünftig ständig zugeführte Frischluft bewirkt neben der deutlich verringerten Corona-Ansteckungsgefahr auch ein konzentrierteres Lernen/ Arbeiten, da immer ein hoher Frischluftanteil im Raum gegeben ist. Da die Geräte über einen sehr hohen Wärmerückgewinnungsgrad verfügen, erübrigt sich zukünftig auch die bisher erforderliche, regelmäßige Fensterlüftung. Desweiteren können die Geräte durch eine sogenannte Nachtauskühlung in hochsommerlichen Tagen zu einer Verringerung der Raumtemperaturen in Hitzeperioden beitragen.

Die Maßnahme wurde innerhalb der Förderungsfrist fertiggestellt und wird derzeit noch nachbereitet. (Stand: September 2022)

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