Inhalt

Radverkehrskonzept der Stadt Meerbusch

Die Stadt Meerbusch entwickelte mit dem Arbeitskreis Radverkehr (Teilnehmer: Vertreter der einzelnen Fraktionen sowie die verschiedenen Fachbereiche der Stadtverwaltung) und dem Büro PGV aus Hannover das Radverkehrskonzept der Stadt Meerbusch. Dieses wurde dann 2017 im Bau- und Umweltausschuss und Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschlossen.


In diesem Konzept wurde der Handlungsbedarf für Gemeindestraße, Kreisstraßen und Landesstraßen mit unterschiedlichen Umsetzungsprogrammen (kurz-, mittel-,  langfristig) und Prioritätsstufen mit Bestandsaufnahmen analysiert. Ziel ist die Situation für den Radverkehr im Stadtgebiet Meerbusch zur Förderung einer klimafreundlichen Mobilität langfristig entscheidend zu verbessern. Das Konzept enthält zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung des Radwegenetzes als auch des Radverkehrs an sich.


Die Maßnahmen betreffen sowohl Kreisstraßen und Landesstraßen als auch Gemeindestraßen. Bei Kreisstraßen und Landesstraßen (im Konzept mit K bzw. L gekennzeichnet) ist der Rhein-Kreis Neuss und Land NRW der baulastträger. Sprich, dort ist der Kreis und das Land für die Umsetzung der Maßnahmen zuständig.


Im eigenen Zuständigkeitsbereich (Gemeindestraßen) wird die Verwaltung sog. Maßnahmenpakete schnüren, um diese umzusetzen.  Diese Maßnahmenpakete sind z. B. Markierungen auf Wegen und Straßen, Entfernung von Sperren, Beseitigung von Wegehindernissen wie Wurzelschäden, Installieren und Markieren von Fahrradschutzstreifen, die Sicherheit verbessernde Maßnahmen, Belagserneuerung, Anlegen neuer oder verbesserter Radwege.


In der angefügten Tabelle sind die Maßnahmen des Radwegekonzepts  tabellarisch nach Bearbeitungsstand und Stadtteilen dargestellt. Die Nummerierung bezieht sich auf das Radwegekonzept. Die konkrete Maßnahme ist im Radwegekonzept im Anhang mit der laufenden Nummerierung hinterlegt. Maßnahmen, die anstelle einer Nummer unter einem Sternchen aufgeführt sind, sind Maßnahmen zusätzlich zum Radwegekonzept.


Zu beachten ist, dass im Maßnahmenspeicher auch Maßnahmen aufgeführt sind, welche zwar im Radverkehrskonzept erfasst sind, deren Umsetzung aufgrund von fehlendem Grunderwerb, ungenügendem Platzangebot oder privaten Bauwerken derzeit nicht möglich ist.