Hinweis:
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können nur bis Freitag, 11. September 2020, 18 Uhr beantragt werden.
Dies ist eine gesetzliche Ausschlussfrist, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Nur in besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt wereden .