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Stromkonverter Osterath: Stadt hat Verfassungsbeschwerde eingelegt (Juli 2013)

Gesetz zum Ausbau der Elektrizitätsnetze ist so nicht akzeptabel

Nachdem das Bundesgesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der deutschen Elektrizitätsnetze mit der Festlegung auf den Netzverknüpfungspunkt Meerbusch-Osterath in Kraft getreten ist, hat die Stadt Meerbusch wie angekündigt Beschwerde vor dem Bundesverfassungericht wegen Eingriffs in die kommunale Planungshoheit eingelegt.

Zuviele Unwägbarkeiten

In der Gesetzesbegründung ist festgehalten, dass ein geeigneter Standort für den Konverter auch in einem Umkreis von mehr als zehn Kilometern ums Umspannwerk herum gesucht werden kann. Diese Änderung hatte die Regierungskoalition am Tag vor der Verabschiedung noch eingepflegt. "Das ist uns alles zu unverbindlich. Wir sind zwar enttäuscht, hatten die Berliner Entscheidung allerdings auch so befürchtet", erklärte Meerbuschs Bürgermeister Dieter Spindler. "Dass der größere Suchradius in die Gesetzesbegründung eingetragen wurde, ist zwar besser, aber für mich nicht ausreichend.

Keine Alternativen geprüft

Der Gesetzgeber hat ohne Alternativenprüfung Osterath als Netzverknüpfungspunkt festgeschrieben." Die Stadt Meerbusch unterstütze die Energiewende, habe sich im eigenen Klimaschutzkonzept selbst ambitionierte Ziele zur Reduzierung der CO2-Belastung gesetzt. "Aber wenn der Gesetzgeber sagt, Alternativen können wir ja irgendwann später prüfen, geht das nicht. Sie gehören ins Gesetz."

Meerbuscher Allianz kämpferisch

Dennoch bleibe die Meerbuscher Allianz aus Bürgerschaft, Politik und Verwaltung kämpferisch und werde weiterhin mit allen Mitteln gegen den Konverterbau am Ortsrand von Osterath vorgehen. Eine großindustrielle Anlage in unmittelbarer Nachbarschaft zum nächsten Wohngebiet sei nach wie vor undenkbar - in Meerbusch und auch in jeder anderen Stadt. Eine solche Entscheidung zudem ohne Alternativenprüfung zu fällen, sei unverantwortlich. "Stadt, Politik und Bürgerinitiative haben die besseren Argumente", so Spindler - "und wir haben mit dem Bundesrat und dem Bundesumweltminister auch prominente Fürsprecher." Leider hätten die Hinweise des Bundesrates bei der Verabschiedung des Gesetzes keine Berücksichtigung gefunden.

Die Verfassungsbeschwerde ist in diesen Tagen verschickt worden.