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Jugendschutz

Milch und Macarons

Kinder und Jugendliche sollen ohne Gefahren für ihr leibliches Wohl und ihre seelische Entwicklung in Meerbusch aufwachsen und vor negativen Einflüssen geschützt werden. Dies ist u.a. Aufgabe des Jugendschutzes. Jugendschutzkontrollen werden in Zusammenarbeit zwischen Ordnungs- und Jugendamt der Stadt und der Polizei bei Großveranstaltungen wie z.B. Schützenfesten, der Winterwelt und zu Karneval durchgeführt. Ziel der Kontrollen ist es zum einen, die Wirksamkeit der ergriffenen (Jugendschutz-) Maßnahmen zu beurteilen, zum anderen sollen Kinder und Jugendliche, aber auch die Veranstalter, immer wieder angesprochen, auf die Regelungen des Jugendschutzes hingewiesen und ihnen der Sinn dieser Regelungen auch erklärt werden. Für Kinder und Jugendliche, aber auch für Ihre Eltern, vermitteln die Mitarbeiter durch ihre Anwesenheit Sicherheit und Schutz, da sich die Kinder in Situationen, die sie nicht mehr alleine bewältigen können, auch jederzeit an sie wenden können.

Jugendarbeitsschutz

Kinder und Jugendliche, die noch der Schulpflicht unterliegen, dürfen grundsätzlich nicht arbeiten. Es gibt aber Ausnahmen, wenn Kinder und Jugendliche zum Beispiel bei Filmaufnahmen oder in Theateraufführungen mitwirken sollen. Das Jugendamt muss für diese Ausnahmen nach § 6 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JuArbSchG) immer eingeschaltet werden und eine Stellungnahme abgeben. Voraussetzung für diese Stellungnahme des Jugendamtes ist die Vorlage eines Formulars der zuständigen Bezirksregierung, mit den Unterschriften des behandelnden Kinderarztes und der Schule.

Ansprechpartner

Tscheschlog, Jochen
Tel.: 02159 - 916 319 E-Mail: jochen.tscheschlog@meerbusch.de