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Beratung und Förderung der Erziehung in Familien

Wir als Jugendamt verstehen wir uns als Partner in Krisensituationen. Wir beraten und begleiten Sie mit dem Ziel, eigenverantwortliche Lösungen zu finden.

In Situationen, in denen Kinder gefährdet sind (wie z.B. bei Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung), müssen wir zum Schutz des Kindes eingreifen. Auch hier versuchen wir, über Beratungsarbeit die Familie zu erhalten und zu stabilisieren.

Beratung ist nach dem Sozialgesetzbuch VIII ein gesetzlicher Auftrag der Jugendämter.

  • Beratung unterstützt bei der Lösungsfindung.
  • Beratung basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit.
  • Beratung ist wertfrei.
  • Beratung unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht.
  • Beratung kann auch in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen stattfinden.

Bei finanziellen Problemen, Drogenmissbrauch, psychischen Belastungen ist eine Weitervermittlung an entsprechende Beratungsstellen möglich.

Bei höherem Unterstützungsbedarf sind auch weitere intensivere Hilfsangebote möglich.

Hilfen zur Erziehung

Wenn die Beratungsarbeit nicht ausreicht, da die erzieherische Problematik besonders schwierig und umfassend ist, haben Personensorgeberechtigte bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (§ 27 SGB VIII).

Gemeinsam wird überlegt, welcher Hilfebedarf vorliegt und welche Maßnahmen hilfreich und geeignet wären, in Form von ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten.

Hilfe für junge Volljährige

Unter Hilfen für junge Volljährige werden Betreuungsangebote für junge Erwachsene verstanden, um die Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen und eine eigenverantwortliche Lebensführung zu ermöglichen. Sie werden nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz auf eigenen Antrag des jungen Volljährigen gewährt, gemäß § 41 SGB VIII.