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Allgemeines

Die bis 31.12.2017 gültige Vergnügungssteuersatzung der Stadt Meerbusch tritt ab 01.01.2018 außer Kraft.

Ab 01.01.2018 unterliegen der Besteuerung die im Gebiet der Stadt Meerbusch veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen (Veranstaltungen):

  • Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art;
  • Vorführungen von Filmen oder Bildern, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben (auch in Kabinen);
  • Das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen;
  • Das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in
    a) Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen (im Sinne des § 33 i Gewerbeordnung),
    b) Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.

Weitere Informationen können Sie dem Informationsblatt zu der ab 01.01.2018 gültigen Vergnügungssteuersatzung entnehmen oder beim unten aufgeführten Ansprechpartner erfragen.

Adresse

Service Finanzen
Hochstraße 1
40670 Meerbusch

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
(Dienstag- und Donnerstagnachmittag keine Sprechzeit)

Ansprechpartner

Bongartz, Reimund
Tel.: 02159 - 916 114 E-Mail: reimund.bongartz@meerbusch.de