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Radwege

Es gibt Radwege, die von Radfahrern benutzt werden müssen, und es gibt solche, die benutzt werden können.

Entscheidend für den „Benutzungszwang” ist das Vorhandensein einer entsprechenden Beschilderung. Bauliche Merkmale (z. B. rotes Pflaster), rote Markierung) oder Fahrrad-Markierungen ohne Beschilderung weisen dagegen lediglich darauf hin, dass diese Wege als sogenannte „Sonstige Radwege” benutzt werden können.

Die Stadt Meerbusch ist gesetzlich verpflichtet, Radwege hinsichtlich der Benutzungspflicht zu überprüfen. Hintergrund ist die im Jahr 2009 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie sieht vor, dass Fahrradfahrer nur dann zu einer Benutzung von Radwegen durch eine Beschilderung „gezwungen” werden dürfen, wenn die Radwege bzw. die angrenzenden Gehwege ausreichend breit sind und es aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Verkehrsablaufes zwingend erforderlich ist. Diese Gründe können z. B. starker Kfz-Verkehr oder ein hoher LKW-Anteil sein.

Im Bereich „Downloads“ finden Sie einen Flyer der Stadt Meerbusch mit allen wichtigen Tipps für Fahrspaß und Sicherheit auf einen Blick.

Radwege mit Benutzungspflicht

Wenn diese Schilder aufgestellt sind, müssen Sie die vorhandenen Radwege und Radfahrstreifen benutzen.

Ausnahme: Sind die Radwege durch Schnee, Sperrmüll oder andere Hindernisse unbenutzbar, dann dürfen Sie auf die Fahrbahn ausweichen, bis Sie das Hindernis passiert haben.

Autofahrer dürfen auf beschilderten Radwegen und Radfahrstreifen nicht fahren, halten oder parken.

Radwege ohne Benutzungspflicht

Diese Schilder weisen auf Radwege hin, die nicht benutzungspflichtig sind. Radfahrer können diese Wege benutzen, müssen es aber nicht. Hier ist insbesondere auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen. Radfahrer dürfen hier auch auf der Straße fahren.

Fahrradstraßen

Auf Fahrradstraßen ist die gesamte Fahrbahn als Radweg gedacht. Sie sind durch eine entsprechende Beschilderung zu erkennen.

Zusatzschilder zeigen an, ob auch Kfz- oder Motorradverkehr zugelassen ist. Der Radverkehr ist jedoch die bevorrechtigte Verkehrsart. Autos und Motorräder müssen Rücksicht nehmen.

Fahrradstraßen werden auf wichtigen Verbindungen des Radverkehrs eingesetzt, um Radverkehr abseits von Hauptverkehrsstraßen zu bündeln. Sie bieten Radfahrern besonderen Schutz und Komfort, denn hier dürfen Radfahrer nebeneinander und Autos nur mit mäßiger, angepasster Geschwindigkeit fahren. Maximal zulässig sind für alle zugelassenen Fahrzeuge 30 km/h. Von den geringen Geschwindigkeiten des Autoverkehrs profitieren auch Fußgänger und Anwohner, denn die Lärm- und Abgasbelastungen gehen deutlich zurück.

Ein Beispiel für Fahrradstraßen in Meerbusch ist die Ladestraße zwischen Meerbuscher Straße und Gottlieb-Daimler-Straße.

Radfahren gegen die Einbahnstraße

Als Radfahrer dürfen Sie Einbahnstraßen gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung befahren, wenn sie entsprechend beschildert sind. Damit sparen Sie unnötige Umwege und kommen schneller voran.

Die Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung hat sich in der Praxis bewährt. Wenn Radfahrer und Autofahrer vorausschauend und rücksichtsvoll fahren, kommen sie auch auf engem Raum gut miteinander aus.

Die Stadt Meerbusch prüft fortlaufend, ob Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben werden können. Bereits umgesetzte Maßnahmen sind zum Beispiel Fröbelstraße und Mühlenstraße.

Schutzstreifen

Schutzstreifen kommen dort zum Einsatz, wo der Platz für Radfahrstreifen nicht ausreicht, Radfahrern jedoch ein Schutzraum angeboten werden soll, der weitestgehend frei vom Autoverkehr bleibt. Schutzstreifen dürfen von Autofahrern überfahren werden. Halten und Parken ist bei entsprechender Beschilderung verboten.

Schutzstreifen können nur dort angeordnet werden, wo die Kernfahrbahnbreite von 4,50 Meter nicht unterschritten wird. Sie werden in einer Breite von mindestens 1,25 Meter mit einer unterbrochenen Markierung von der Fahrbahn getrennt und sollen Autofahrern den Bereich verdeutlichen, in dem Radfahrer sich aufhalten. Die Markierung darf - im Gegensatz zu dem Radfahrstreifen - bei Bedarf überfahren werden, z.B. wenn sich Lkw oder Busse begegnen oder Radfahrer einander überholen wollen. Pkw sollen die Markierung in der Regel nicht überfahren. Daher werden Schutzstreifen so markiert, dass Pkw sich bei der verbleibenden Fahrbahnbreite begegnen können. Auch beim Warten vor einer roten Ampel sollten Autos nicht den Schutzstreifen in Anspruch nehmen.

Wichtig bleibt, dass Autofahrer beim Überholen von Radfahrern den notwendigen seitlichen Sicherheitsabstand einhalten. Dazu kann es erforderlich sein, dass sie vor dem Überholen den Gegenverkehr abwarten.

Schutzstreifen sind ein gutes Instrument, um innerstädtische Netzlücken für den Radverkehr zu schließen. Dabei wird der Radfahrer bewusst auf der Fahrbahn geführt. Die in den letzten Jahren bundesweit gesammelten Erfahrungen haben gezeigt, dass Radfahrer aufgrund der zahlreichen Ein- und Abbiegevorgänge innerorts auf der Fahrbahn sicher sind, da sie sich dort im Blickfeld von Autofahrern bewegen.

In Meerbusch wurden Schutzstreifen u. a. in der Marie-Curie-Straße und dem Winklerweg angelegt. Weitere Maßnahmen, bei denen Radfahrstreifen markiert werden sollen, sind in Planung.

Radfahrstreifen

Radfahrstreifen sind nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) Radwege, die ausschließlich dem Radfahrer zur Verfügung stehen. Autofahrer dürfen sie weder befahren noch auf ihnen halten oder parken.

Ebenso wie Schutzstreifen bieten Radfahrstreifen aufgrund ihrer ebenen Oberfläche (Asphalt) und der geraden Linienführung Radfahrern einen hohen Fahrkomfort. Zudem sind sie sehr sicher, da Radfahrer sich im Blickfeld von Autofahrern bewegen. Bei den in der Vergangenheit fast ausschließlich gebauten Hochbordradwegen (in der Regel rot gepflasterte Radwege neben einem Gehweg, die durch einen Bordstein von der Fahrbahn getrennt sind) kommt es vielfach zu Konflikten. Radfahrer sind für Autofahrer hinter parkenden Autos schlechter zu erkennen, so dass es an Einmündungen und Grundstückszufahrten bei abbiegenden Autos Unfallgefahren bestehen. Zudem fühlen sich Fußgänger bei beengten Platzverhältnissen durch Radfahrer an die Seite gedrängt und verunsichert.

Radfahrstreifen schaffen Raum für Radfahrer, ohne den Kfz-Verkehr zu beeinträchtigen. Unfallauswertungen haben gezeigt, dass durch die Anlage von Radfahrstreifen die Zahl der Unfälle deutlich zurückgeht. Konfliktsituationen zwischen Auto- und Radfahrern sowie Radfahrern und Fußgängern werden vermieden.

In Meerbusch konnten Radfahrstreifen mangels des wenigen Platzangeboten der vorhandenen Straßenabschnitten noch nicht umgesetzt werden.
Weitere Maßnahmen, bei denen Radfahrstreifen markiert werden sollen, sind derzeit in Planung.

Radfahren im Kreisverkehr

Kreisverkehre bieten ein hohes Sicherheitsniveau für alle Verkehrsteilnehmer. Besonders Fußgänger und Radfahrer profitieren von den geringen Geschwindigkeiten, dem dadurch bedingten kooperativen Verkehrsverhalten und von der einfachen Begreifbarkeit und Übersichtlichkeit dieser Knotenpunktsform.

Zur Führung der Radfahrer sind in Kreisverkehren grundsätzlich zwei Lösungen möglich:

  • Umlaufende Radwege, bei denen durch die Überquerung der abzweigenden Fahrbahn zusätzliche Konfliktstellen entstehen. Die Führung auf umlaufenden Radwegen ist durch die Benutzungspflicht der Radwege vorgegeben
  • Direkt auf der Kreisfahrbahn. Dies ist bei kleinen Kreisverkehren (26 bis 40 Meter Außendurchmesser) wegen der annähernd gleichen Geschwindigkeit von Rad- und Kfz-Verkehr eine sichere Lösung. Bei breiten Kreisfahrbahnen und bei tangentialen Zu- und Ausfahrten besteht die Gefahr des Überholens und Schneidens durch Kraftfahrzeuge.

Für beide Führungsformen gilt:
Fahren Sie eindeutig und berechenbar. Für die anderen Verkehrsteilnehmer muss klar sein, was Sie vorhaben.

Die beiden Schaubilder beziehen sich auf die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn.

Links: Der Radfahrer befindet sich nicht unmittelbar im Bewusstsein des Autofahrers. Es kann zum dargestellten Konflikt kommen.
Rechts: Der Radfahrer fährt mittig auf der Kreisfahrbahn. Dieses Verhalten ist für den Autofahrer eindeutig und berechenbar. Das Überholen des Radfahrers im Kreisverkehr ist nicht möglich.

Sicher fahren auf der Fahrbahn

Erkenntnisse der Unfallforschung belegen, dass das Radfahren auf vielen Straßen innerorts sicherer ist als auf dem Radweg. Radfahrer bewegen sich auf der Fahrbahn im Blickfeld der Autofahrer und werden so auch beim Ein- und Abbiegen rechtzeitig wahrgenommen. Dadurch können Unfälle vermieden werden.

Die unten verlinkte Broschüre "Der rollende Radweg" gibt wertvolle Hinweise zum richtigen Verhalten für Rad- und Autofahrer.

Download Flyer und Broschüre

Ansprechpartner

Brockmann, Thorsten
Tel.: 02150 - 916 215
E-Mail: thorsten.brockmann@meerbusch.de