Es gibt Radwege, die von Radfahrern benutzt werden müssen, und es gibt solche, die benutzt werden können.
Entscheidend für den „Benutzungszwang” ist das Vorhandensein einer entsprechenden Beschilderung. Bauliche Merkmale (z. B. rotes Pflaster), rote Markierung) oder Fahrrad-Markierungen ohne Beschilderung weisen dagegen lediglich darauf hin, dass diese Wege als sogenannte „Sonstige Radwege” benutzt werden können.
Die Stadt Meerbusch ist gesetzlich verpflichtet, Radwege hinsichtlich der Benutzungspflicht zu überprüfen. Hintergrund ist die im Jahr 2009 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie sieht vor, dass Fahrradfahrer nur dann zu einer Benutzung von Radwegen durch eine Beschilderung „gezwungen” werden dürfen, wenn die Radwege bzw. die angrenzenden Gehwege ausreichend breit sind und es aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Verkehrsablaufes zwingend erforderlich ist. Diese Gründe können z. B. starker Kfz-Verkehr oder ein hoher LKW-Anteil sein.