Inhalt

Aufgaben, Grundlagen und Visionen

Aufgaben

Die Gleichstellungsbeauftragte informiert und unterstützt Bürgerinnen und Bürger der Stadt Meerbusch sowie die Frauen und Männer in der Verwaltung zum Beispiel zu folgenden Themen:

Berufsleben

z. B. Fortbildung, Förderung, Wiedereinstieg in den Beruf; Elternzeit, Informationen zur geringfügigen Beschäftigung; Konflikte und schwierige Situationen am Arbeitsplatz, Belästigung, Mobbing

Familienleben

z. B. Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Trennung, Scheidung, häusliche Gewalt, Konflikte, Existenzsicherung

Gesundheitsthemen

z. B. Schwangerschaft, Mutterschutz, Sucht

Projekte vor Ort

Informations- und Themenveranstaltungen, Frauenprojekte, Publikationen und Informationsbroschüren, Einbringung frauenspezifischer Belange in allen Lebensbereichen

Vernetzung

Weitervermittlung an zuständige Stellen, Zusammenarbeit mit Gleichstellungsbeauftragten auf Kreis-, Landes- und Bundesebene, Kooperation mit Frauengruppen und Fraueninitiativen, Mitarbeit in verschiedenen Gremien zur Umsetzung von Frauenförderung

Beratung durch die Gleichstellungsbeauftragte

In einem vertraulichen Gespräch werden nach Möglichkeit Lösungen gesucht, Empfehlungen zum weiteren Vorgehen gegeben und wenn erforderlich und gewünscht, Kontakte zu geeigneten Fachstellen hergestellt oder Fachstellen benannt. Eine anwaltliche Beratung, eine ärztliche Beratung oder einen sonstigen Expertenrat kann die Gleichstellungsbeauftragte nicht ersetzen. Es ist empfehlenswert bei einem Gespräch mit der Gleichstellungsbeauftragten die entsprechenden Unterlagen mitzubringen, damit konkrete Angaben erfolgen können. Erforderlich sind die Unterlagen jedoch nicht.

Für ein persönliches Gespräch sollte vorab ein Termin vereinbart werden.

Grundlagen

  • Der Auftrag zur Gleichstellung ergibt sich aus Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
  • Weitere Grundlagen ergeben sich aus der Gemeindeordnung und dem Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Visionen der Gleichstellungsarbeit

Geschlechtergerechtigkeit
  • Der Blick auf beide Geschlechter bei Planungen, Entscheidungen und Handlungen ist selbstverständlich.
  • Bündnisse zwischen Frauen und Männern sind an der Tagesordnung.
  • Frauen und Männer gestalten ihr Leben in Freiheit und gegenseitiger Achtung und Ergänzung.
Chancengleichheit
  • Familienarbeit ist selbstverständliche Aufgabe beider Elternteile.
  • Familienarbeit und Erwerbsarbeit sind gleichwertig ohne Rang- und Ansehensfolge.
  • Erwerbsarbeit ist selbstverständlich für Frauen und Männer möglich.
Teilhabe an politischer und wirtschaftlicher Macht
  • In Wirtschafts-, Politik- und Arbeitswelt finden Frauen und Männer auch in Führungspositionen ihren gleichwertigen Platz.