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Bauberatung der Bauaufsicht

Wer neu bauen will, eine Immobilie in Teilen oder komplett verändern oder sich generell zu bestehenden oder in Bau befindlichen Gebäuden informieren möchte, hat selbstverständlich Informations- und Klärungsbedarf. Unter "Baurecht - Häufige Fragen" haben wir zunächst zu allen Fragen, die uns besonders oft erreichen, die entsprechenden Informationen für Sie zusammengestellt.

>>>Baurecht - Häufige Fragen

Darüber hinaus gibt Ihnen die Bauberatung gerne weitere Auskunft
- zur Errichtung oder zum Abbruch von Gebäuden oder zu sonstigen Bauvorhaben
- zu Baulasten und ordnungsbehördlichen Verfahren
- zu Nutzungsänderungen, Werbeanlagen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- zu Brandschauen und wiederkehrenden Prüfungen

Unseren Service können Sie auf verschiedenen Wegen nutzen:
 

Informieren Sie sich zum Baurecht

Fragen zum Baurecht können Sie schnell und einfach klären: über das Internetangebot der Architektenkammer https://www.aknw.de/mitglieder/recht-und-gesetze/landesbauordnung/  können Sie die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2019) einsehen und Formulare sowie weitere Informationen abrufen.

In § 62 BauO NRW finden Sie eine Auflistung der genehmigungsfreien Bauvorhaben (Errichtung, Nutzungsänderung und Beseitigung). Wichtig!!! Allein die Tatsache, dass für ein Bauvorhaben keine Baugenehmigung erforderlich ist, bedeutet nicht, dass es auch zulässig ist. Auch genehmigungsfreie Vorhaben müssen die baurechtlichen Anforderungen, die an sie gestellt werden, insbesondere Planungsrecht, Abstandflächen, Brandschutzvorschriften einhalten. Planungsrechtliche Informationen können Sie kostenfrei unter https://www.o-sp.de/meerbusch/ abrufen; geben Sie hierzu die Adresse des Grundstücks im eingeblendeten Suchfenster ein.

 

Technisches Rathaus Meerbusch-Lank
Fachbereich 4 Stadtplanung und Bauaufsicht
Wittenberger Straße 21
40668 Meerbusch

 
WICHTIGE INFORMATION:
Sie haben die Möglichkeit unter den unten genannten Rufnummern
der Sachbearbeiter einen persönlichen Termin zu vereinbaren.
Für Ihr Anliegen erreichen Sie uns zudem telefonisch und per E-Mail in der Zeit von
Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr

Bauberatung

Wir geben Ihnen gerne Auskunft über die Errichtung oder den Abbruch von Gebäuden oder sonstigen Bauvorhaben, über Baulasten und ordnungsbehördliche Verfahren, über Nutzungsänderungen, Werbeanlagen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen, über Brandschauen und wiederkehrende Prüfungen.

Wer bauen will, Eigentümer eines Hauses ist oder generelle Fragen zu bestehenden oder in Bau befindlichen Gebäuden hat, findet hier den richtigen Ansprechpartner:

 

Information zur Bauberatung Stadtteil Büderich

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der langjährige Kollege für den Bereich Büderich ist im Ruhestand. Die neue Sachbearbeitung für Büderich steht aktuell nicht zur Verfügung. Daher muss jede Anfrage bzw. jeder Antrag individuell verteilt werden. Damit einhergehende Verzögerungen bitten wir zu entschuldigen. Sie werden gebeten, Ihr Anliegen als Email auszuformulieren und mit entsprechend aussagefähigen Anlagen (Lageplan, Beschreibung etc.) zu  versehen. Dann erhalten Sie eine Rückmeldung. Aufgrund der aktuellen Situation können wir bei formlosen Anfragen in der Regel keine persönliche Beratung (Telefonate, Termine) anbieten.

Sollte eine verbindliche Aussage zu Ihrer Frage benötigt werden, ist dies nur auf dem Wege der Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid gemäß § 77 BauO NRW) möglich. Mit einer Bauvoranfrage kann der Bauherr die verbindliche Klärung bestimmter konkreter Fragen für ein Vorhaben herbeiführen. Es empfiehlt sich u. U. die Hinzuziehung eines bauvorlageberechtigten Architekten. Ein positiver Bauvorbescheid entfaltet Bindungswirkung für ein späteres Baugenehmigungsverfahren. Dieser Bescheid ist drei Jahre gültig; er berechtigt jedoch nicht zum Baubeginn entsprechender Bauarbeiten, die der Baugenehmigungspflicht unterliegen.

Auf unserer Internetseite meerbusch.de finden Sie die vorhandenen Bebauungspläne unter: meerbusch.de/service-und-politik/planen-und-bauen/bauleitplaene. Hier können Sie sich vorab informieren.

Stadtteil Osterath

Opolony, Norbert
Tel.: 02150 - 916 129 E-Mail: norbert.opolony@meerbusch.de
Mikuska-Neikes, Edith
Tel.: 02150 - 916 2889 E-Mail: edith.mikuska-neikes@meerbusch.de

Stadtteil Strümp

Jacobi, Adam
Tel.: 02150.916-6115 E-Mail: adam.jacobi@meerbusch.de

Stadtteile Lank-Latum, Ilverich, Nierst, Langst-Kierst, Ossum-Bösinghoven

Lindemeier, Mario
Tel.: 02150 - 916 125 E-Mail: mario.lindemeier@meerbusch.de

Bauüberwachung und Werbeanlagen

Krause, Maximilian
Tel.: 02150 - 916 161 E-Mail: maximilian.krause@meerbusch.de
Werner, Jens
Tel.: 02150 - 916 132 E-Mail: jens.werner@meerbusch.de
Reichen Sie Ihr Anliegen über unseren Formularservice ein

Mit unserem neuen Formularservice bieten wir Ihnen jetzt auch die Möglichkeit an, Ihr Anliegen sofort an uns zu richten. Tragen Sie Ihre Kontaktdaten ein und beschreiben Sie so konkret wie möglich, worum es geht. WICHTIG: um einen reibungslose Aufnahme der Bearbeitung zu gewährleisten, benötigen wir die Adresse des Grundstücks, auf das sich Ihr Anliegen bezieht. Bei Formularversand wird der Versand bestätigt. Wir versuchen, Ihnen innerhalb von drei Arbeitstagen eine erste Rückmeldung zu geben.

>>>Formularservice


Sie möchten Einsicht in Ihre Hausakte nehmen?

Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 11.30 Uhr

Bauaktenarchiv

Pinkert, Astrid
Tel.: 02150 - 916 121 E-Mail: astrid.pinkert@meerbusch.de

Senden Sie eine E-Mail an:
astrid.pinkert@meerbusch.de
mit diesen Informationen:
1. genaue Adresse des Objektes ggf Flur + Flurstück
2. wenn Sie kein Eigentümer sind:
    Vollmacht + Ausweiskopie vom Eigentümer hinzufügen
3. Ihre Rückrufnummer für die Terminvereinbarung

Gebühren:
je angefangene halbe Stunde: 18,50 Euro
Kopien DIN A4 1-10: 70 Cent
Kopien DIN A4 ab der 11.: je 35 Cent
Kopien DIN A3: je 80 Cent
Zahlung erfolgt auf Rechnung


Sie benötigen eine Baulasten-Auskunft? Mit Angaben zu Grundstück und Lage sowie einer Eigentümervollmacht erhalten Sie schriftliche Auskunft.

Telefonzeiten:
Montagnachmittag                  von 13:00 bis 16.00 Uhr
Donnerstagvormittag             von 9.00 bis 12.00 Uhr
Freitagvormittag                      von 9.00 bis 12.00 Uhr

Kontaktieren Sie die zuständigen Mitarbeiterinnen für die Vereinbarung eines Termins.

Baurechtsangelegenheiten, Baulasten, Ordnungsverfügungen, Bußgeldangelegenheiten

Richter-Splissenbach, Birgit
Tel.: 02150 - 916 130 E-Mail: birgit.richter-splissenbach@meerbusch.de

Baulasten-Auskunft

Ketteler, Marius
Tel.: 02150-916 1373 E-Mail: marius.ketteler@meerbusch.de