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Das Stadtwappen

schildförmiges Wappen mit wellenförmigem, hellroten Rand, darunter hellrotes sternförmiges Muster auf braunem Grund

Wappenbeschreibung

Das Wappen der Stadt Meerbusch zeigt unter dem roten sogenannten "Schildhaupt" acht rote Blätter auf goldenem oder gelbem Feld, die im Stiel sternförmig zusammengeschlossen sind. Das Wappen ist orientiert am Grundsatz der Heraldik, mit einer klaren Form und wenigen Symbolen und Farben zu arbeiten. Dadurch wird das Hoheitszeichen markant und einprägsam.

Begründung zur Genehmigung des Wappens

Das Wappen wurde am 13. Oktober 1971 genehmigt. Grundmotiv der Darstellung ist einerseits der Zusammenschluss der acht Gemeinden Büderich, Osterath, Lank-Latum, Strümp, Langst-Kierst, Nierst, Ossum-Bösinghoven und Ilverich zur neuen Stadt Meerbusch. Zudem findet der Name Meerbusch Niederschlag in der Wappensymbolik: Der rote Wellenschnitt oben steht für den Begriff Meer, die acht Blätter symbolisieren das Zusammenwachsen der acht Stadtteile zu einer neuen Einheit. Die strahlenförmige Auslegung der Blätter deutet zudem das Wachsen und Emporstreben der neuen Stadt an.

Verwendung des Wappens

Das Wappen der Stadt Meerbusch ist ein kommunales Hoheitszeichen und darf daher nicht beliebig verwendet werden. Nur die Stadt selbst ist befugt, ihr Wappen im Dienstsiegel, auf amtlichen Schriftstücken und auf Amtsschildern abzubilden. Über eine weitere Nutzung hat sie allein zu entscheiden.

Die Stadt Meerbusch sieht in ihrem Wappen neben dem amtlichen Gebrauch vor allem ein Zeichen der eigenen Identität. Eine Nutzung bedarf jedoch der Genehmigung. Diese erteilt das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt nach Prüfung des schriftlichen Antrages mit der Angabe des Verwendungszweckes.

Eine Ausnahme bildet die Darstellung des Wappens zu künstlerischen, kunstgewerblichen, heraldischen und wissenschaftlichen Zwecken, sowie zum Zwecke des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung. Eine solche Nutzung ist nicht genehmigungspflichtig und damit jedermann erlaubt.

Da die Gestaltung des Wappens urheberrechtlich geschützt ist, darf das Wappen bei der Verwendung nicht verändert werden.