WINTERDIENST

Ihre Fragen, unsere Antworten

Für den Winterdienst sind die Straßen, die in der Reinigungspflicht der Stadt liegen, in Streu- und Räumstufen eingeteilt (rot = höchste Priorität, braun = niedrigste Priorität).

  • rot: Gefährliche und verkehrswichtige Stellen
  • blau: Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen
  • grün: Straßen zu Gewerbegebieten, Straßen mit Linien- oder Schulbusverkehr, Straßen mit besonderer Bedeutung für Rettungsfahrzeuge, Sonstige Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung Fußgängerzonen
  • braun (Räumdienst, Streudienst nur in klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen)): Sonstige Straßen einschließlich Tempo 30-Zonen

Soweit Ihnen die Straßenreinigung obliegt, sind Sie auch zum Winterdienst verpflichtet. In der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind bis zum Morgen des darauffolgenden Tages, und zwar werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr zu beseitigen.

Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Mitteln ist in Meerbusch grundsätzlich verboten. Nur in besonders klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) oder an gefährlichen Stellen (z. B. Treppen, starkes Gefälle) dürfen Sie ausnahmsweise Salz verwenden. Als Alternative bieten sich abstumpfende Mittel wie z. B. Sand, Asche, Granulat oder Splitt an.

Beachten Sie hierbei auch die §§ 2, 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Meerbusch.