Die Meerbuscher Kulturverwaltung veranstaltet auch in diesem Jahr den Wettbewerb „MeerKunst“. Noch bis zum 31. August haben Kunstschaffende aus dem Stadtgebiet die Möglichkeit, ihre Skizzen und Vorschläge in der Rubrik „Skulpturen“ einzureichen. Neu in diesem Jahr: für den Siegerentwurf gibt es ein Preisgeld in Höhe von 2.500 Euro und die Erstattung der Materialkosten bis 5.000 Euro.
Eine Jury wird alle Skizzen begutachten und den ersten Platz küren. Die Jury besteht aus Mitgliedern des Kulturausschusses, dem Kulturausschussvorsitzenden, dem Kulturdezernenten, Vertreterinnen und Vertreter der Kulturverwaltung und zwei Vertretern der Kunstszene, die nicht aktiv am Wettbewerb teilnehmen.
Das Siegerobjekt wird nach dem Juryentscheid von den Kunstschaffenden gefertigt und im öffentlichen Raum ausgestellt. Hier soll neben dem Platz am Wienenweg auch am Hallenbadpark in Büderich eine neue Ausstellungsfläche für die Bildhauer entstehen. Dort soll das Kunstwerk weitere zwei Jahre ausgestellt werden. Dadurch wird das Objekt insgesamt vier Jahre in der Stadt und an unterschiedlichen Standorten sichtbar.
Die Altersgruppe von 16 bis 18 Jahre wird keinen Geldbetrag als Preis erhalten, sondern einen gleichwertigen Sachpreis. Auch Schulklassen in dieser Alterskategorie können als Gruppe mitmachen. Die Materialkosten werden in Höhe von 5.000 Euro übernommen.
Informationen zur Teilnahme und den Teilnahmebedingungen finden Sie auf der städtischen Internetseite unter https://meerbusch.de/leben-in-meerbusch/kunst-und-kultur/wettbewerb-meerkunst
