© iStock/Pixel_pig
News Bild

Meerbuscher Jugendamt informiert über Ferienjobs: Arbeitsschutz beachten!


Zeitung austragen, in der Nachbarschaft den Rasen mähen, Eis verkaufen oder Kellnern – die Ferienzeit wird von vielen Jugendlichen zum Aufbessern des Taschengelds genutzt. Doch Eltern, Jugendliche und Arbeitgeber sollten einige Regeln in Sachen Ferienjobs beachten – darauf macht das städtische Jugendamt nun aufmerksam.

So ist grundsätzlich die Beschäftigung von Kindern verboten – erst ab einem Alter von 13 Jahren können Jugendliche einer leichten Tätigkeit nachgehen – sofern die Eltern zustimmen. Zu diesen Tätigkeiten zählen unter anderem das Austragen von Zeitungen, Babysitten, Gartenarbeiten oder Nachhilfe. Allerdings gilt auch hier eine zeitliche Beschränkung: Mehr als zwei Stunden täglich sind nicht erlaubt.

Auch für ältere Jugendliche gelten Regeln. Zwar dürfen über 15-jährige, die noch nicht volljährig sind, einen Ferienjob ausüben - allerdings für maximal vier Wochen im Jahr in der Ferienzeit. Dabei darf die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als acht Stunden überschreiten – in der Woche sind es maximal 40 Stunden. Auch für die Arbeit nach 20 Uhr, am Wochenende oder an Feiertagen gibt es spezielle Regelungen. Auf der Internetseite www.arbeitsschutz.nrw.de können sich Eltern, Jugendliche und Arbeitgeber ausführlich zum Thema Ferienjob informieren.