Bauanträge und Bauvoranfragen können bei der Stadt Meerbusch ab sofort digital eingereicht werden. Damit setzt die Stadt einen weiteren wichtigen Schritt bei der Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen um.
Die digitale Antragstellung bietet sowohl für Antragstellende als auch für die Verwaltung Vorteile. Unterlagen stehen unmittelbar digital zur Verfügung und können ohne zusätzliche Postlaufzeiten an die am Verfahren beteiligten Fachstellen und Behörden weitergeleitet werden. Gleichzeitig reduziert sich der Papieraufwand. Auch die Kommunikation zwischen Antragstellenden und Bauaufsichtsbehörde kann digital über den jeweiligen Vorgang erfolgen.
Die digitale Antragstellung ist über die Internetseite des Bauportal.NRW unter https://bauportal.nrw/ möglich.
Für die Nutzung ist eine Anmeldung über die BundID oder, insbesondere für Unternehmen und Planungsbüros, über "Mein Unternehmenskonto" auf Basis von ELSTER erforderlich.
Hintergrund:
Elektronische Antragstellung seit 1. September 2026 gesetzlicher Regelfall
Mit der zum 1. September 2026 in Kraft getretenen Änderung der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen wurde die elektronische Antragstellung gesetzlich verankert. Nach § 70 Abs. 1 BauO NRW 2018 ist der Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde elektronisch einzureichen.
Schriftlich eingereichte Anträge können in der Übergangszeit weiterhin entgegengenommen werden. Eingehende Papierunterlagen werden bei der Stadt Meerbusch digitalisiert und anschließend grundsätzlich digital weiterbearbeitet.
Um Medienbrüche zu vermeiden und eine möglichst schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, empfiehlt die Stadt Meerbusch daher, Bauanträge und Bauvoranfragen unmittelbar digital über das Bauportal.NRW einzureichen.
Weitere Informationen zur digitalen Antragstellung und zu den erforderlichen Unterlagen sind im Bauportal.NRW abrufbar.
