Die zum 1. Januar 2024 in Kraft getretene neue Bauordnung für das Land NRW sagt Schottergärten und Kunstrasenflächen im heimischen Garten den Kampf an. Die Regelungen gelten auch hier in Meerbusch. So ist die Neuanlage von Schotter- oder Kunstrasenflächen auf nicht überbauten Flächen von Baugrundstücken – wie zum Beispiel Vorgärten – nunmehr verboten.
Mit dem Gesetz sind viele Neuerungen und umfangreiche Änderungen im Sinne des Klimaschutzes geregelt. Neben den Regelungen für Schottergärten und Kunstrasenflächen, besteht ab dem 1. Januar 2025 auch eine Solardachpflicht für neue Wohngebäude - für Nichtwohngebäude besteht diese Pflicht bereits seit Anfang dieses Jahres. Gleichzeitig entfällt die Abstandsregel von Solaranlagen auf Dächern zu Brandwänden. Damit werden die Bemühungen der verschiedenen städtischen Fachabteilungen für mehr Klimaschutz nunmehr auch in wichtigen Punkten gesetzlich unterlegt. Ausführliche Informationen zur neuen Bauordnung finden Sie unter www.mhkbd.nrw/themenportal/bauordnung.
Vorbildliche Vorgartengestaltung wird darüber hinaus noch belohnt – nicht nur durch Insekten- und Vogelvielfalt im heimischen Garten, sondern auch mit attraktiven Preisen beim städtischen Vorgartenwettbewerb, zu dem man sich auch in diesem Jahr wieder ab dem Frühsommer beteiligen kann.
