Inhalt

Meerbuscher Gastwirte müssen auch 2021 keine Terrassengebühr zahlen

Veröffentlicht am:

Leere Biergartentische und -stühle

Die Corona-Schutzverordnung lässt derzeit keine Öffnung der Außengastronomie zu. Der Stadtrat hat deshalb entschieden, den Wirten auch in diesem Jahr die so genannte "Terrassengebühr" zu erlassen. Foto: i-stock

Meerbuscher Gastwirte, die öffentliche Wege und Plätze für ihre Außengastronomie nutzen, müssen auch für das Jahr 2021 keine Terrassengebühr zahlen. Das hat der Stadtrat jetzt auf Vorschlag der Verwaltung einstimmig beschlossen. Auch wenn die Krise schneller bewältigt werden sollte und die Gastronomiebetriebe doch noch Terrassen und Biergärten bewirtschaften könnten, wird es keine Gebührennachforderung geben. Wegen der angespannten Infektionslage lässt die Corona-Schutzverordnung nach wie vor keine Öffnung von Restaurants, Gaststätten, Kneipen und Cafés zu. Wann der Betrieb wieder anlaufen kann, ist offen.

Die Terrassengebühr hatte die Stadt im Sommer 2013 nach einem Ratsbeschluss eingeführt. Bis 2019 zahlten 15 Meerbuscher Gastronomiebetriebe Terrassengebühren für 17 Standorte. Die Einnahmen beliefen sich zuletzt auf rund 18.400 Euro pro Jahr. Im Frühjahr 2020 verzichtete die Stadt zum ersten Mal per Dringlichkeitsentscheid auf das Geld, um ein solidarisches Zeichen zu setzen. "Der Betrag, der der Stadtkasse entgeht, ist sehr überschaubar. Für manchen Wirt ist der Erlass der Gebühr aber schon eine kleine Erleichterung", so Bürgermeister Christian Bommers.