Wohnungsgeberbestätigung
Beschreibung:
Zur Anmeldung bei der Meldebehörde muss eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorgelegt werden.
Der Wohnungsgeber, also in der Regel der Eigentümer oder Vermieter, ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu muss er den Einzug in die Wohnung schriftlich bestätigen.
Das Formular können Sie über den unten stehenden Link herunterladen.
Formulare und interaktive Assistenten: